Chip&PIN

Gut geschützt mit dem Chip&PIN-Verfahren

Karteninhaberinformationen: CHIP&PIN

Immer mehr Kartenanbieter in der Schweiz stellen auf das so genannte Chip&PIN Verfahren um. Dabei ersetzt nach Massgabe der kartenausgebenden Bank oder des Kreditkarteninstitut, der PIN-Code beim Bezahlen im stationären Einzelhandel die Unterschrift - so wie viele Karteninhaber es bereits von der eigenen Maestro® Karte kennen. In vielen Ländern ist die Eingabe der PIN beim Bezahlen übrigens schon heute erforderlich. Karteninhaber, die Ihre zur Kreditkarte zugehörige PIN nicht kennen, sind daher gut beraten, sich an Ihre kartenausgebende Bank oder Ihr Kreditkarteninstitut zu wenden, um Ihre PIN zu beantragen.

Hinsichtlich des PIN-Codes sollten Karteninhaber folgendes beachten:

  • Den PIN-Code zu Ihrer Karte haben Sie bereits oder werden Sie mit separater Post erhalten.
  • Bewahren Sie PIN-Code und Kreditkarte immer getrennt auf und führen Sie die PIN nicht mit Ihrer Karte mit.
  • Notieren Sie den PIN-Code niemals auf Ihrer Kreditkarte.
  • Teilen Sie Ihren PIN-Code niemandem mit (auch nicht bei Online-Zahlungen und gegenüber dem Kundenservice der Bank oder Kreditkarteninstitut).
  • Denken Sie daran, Ihren PIN-Code immer verdeckt einzugeben, damit Sie niemand dabei beobachten kann.